Mitunter ist in den Artikeln von Praktikanten, Assistenten, Kandidaten, Vorexamen und Apothekern die Rede. Hier die kurze Erläuterung, was es damit auf sich hat:

Die Ausbildung zum Apotheker war bis 1969 ursprünglich eine Mischung aus Lehrberuf und Studium. Der Kandidat musste zuerst eine zwei Jahre dauernde Lehre in einer Apotheke absolvieren. Diese Lehre war rentenversicherungspflichtig, wurde mit begleitenden Unterrichtsveranstaltungen und Exkursionen erweitert und mit einer Prüfung, dem sogenannten "Pharmazeutischen Vorexamen" abgeschlossen. Die bestandenen Prüflinge erhielten den Titel "Apothekerassistenten", sind umgangssprachlich aber eher als "Vorexaminierte" bekannt. Altersbedingt gibt es nur noch wenige Apothekerassistenten in den öffentlichen Apotheken. Ein Apothekerassistent arbeitete unter der Aufsicht eines Apothekers, durfte für die Ferienzeit aber die Vertretung für den an sich immer anwesend sein müssenden Apotheker übernehmen.

Oder er begann selbst das mindestens drei Jahre/sechs Semester andauernde Pharmaziestudium. Das abschließende Staatsexamen und die Erteilung der Approbation schloß dann das Studium mit dem Titel "Approbierter Apotheker" ab.

Nach der Reform der Ausbildung 1969 wurde die Apothekerausbildung umgestellt: seitdem gibt es keine "Lehrzeit" oder das Vorexamen nicht mehr, der Pharmaziestudent beginnt gleich mit dem vierjährigen (acht Semester) Studium, muß dabei aber während der ersten beiden Jahre ein vier Wochen dauerndes Praktikum in den Semesterferien absolvieren. Er wird mit zwei Staatsexamen (nach vier bzw. acht Semestern) geprüft und schließt das Studium als "Pharmaziepraktikant" ab. Danach erfolgt eine einjährige praktische Tätigkeit in einem pharmazeutischen Betrieb, wobei davon mindestens ein halbes Jahr in einer öffentlichen Apotheke absolviert werden muß. Auch hier ist eine praktikumsbegleitende Vorlesungszeit obligatorisch. Die Praktikumszeit wird mit einem dritten Staatsexamen abgeschlossen, das mit dem Titel "staatlich geprüfter Pharmazeut" die Ausbildung beendet. Die Erteilung der Approbation durch die Behörde krönt schließlich die Ausbildung mit dem Titel "Approbierter Apotheker".

Um die Lücke aufzufüllen, die durch den Wegfall der Apothekerassistenten enstanden war, wurde im Jahre 1968 der Beruf des PTA (pharmazeutisch-technischer Assistent) geschaffen. Hierbei handelt es sich um einen reinen Lehrberuf, der an einer staatlich anerkannten PTA-Schule über die Dauer von zwei Jahren erlernt wird. Nach erfolgreicher Prüfung schließt sich eine halbjährige praktische Ausbildung in der Apotheke an, die mit der Prüfung zum PTA endet. Der oder die PTA hat keine Vertretungsbefugnis gegenüber dem Apotheker, darf also nicht alleine ohne "Aufsicht" arbeiten.

Zusätzlich zum pharmazeutischen Personal gibt es noch das kaufmännische Personal. Aus dem Beruf der Apothekenhelferin, die vor allem die Tätigkeit der Warenbewirtschaftung und deren unterstützende Tätigkeiten im Bild hatte, wurde 1993 das Berufsbild der PKA (pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte) geschaffen, das mehr Wert auf den sog. "Backoffice"-Bereich legt, also auch auf kaufmännisch-verwaltenden Tätigkeiten in der Apotheke. Bei dem 2012 reformierten Beruf handelt es sich um einen dreijährigen, berufsschulbegleiteten Ausbildungsberuf.

Hier auch ein Überblick und nähere Informationen: https://www.abda.de/themen/apotheke/berufe/